Abstract
Die Rechtsprechung zur nicht rechtzeitigen Prospektübergabe bietet missvergnügten Anlegern eine Angriffsfläche gegen Banken, Sparkassen und sogenannten freien Vermittlern. Der vorliegende Aufsatz widmet sich dem „unbestimmten Rechtsbegriff“ der (nicht) rechtzeitigen Prospektübergabe. In zahlreichen Urteilen bewerten die angerufenen Gerichte die von Vertriebskanälen bisweilen recht kurze „Bedenkzeit“ des Anlegers als problematisch und nicht tragbar.
In den beurteilten Fällen waren Prospekte entweder am Tag des Zeichnungsabschlusses oder innerhalb weniger Tage ausgehändigt worden. Dem Anleger blieb aus Sicht der Gerichte - bei komplexen Anlagevehikeln - zu wenig Zeit, um sich über das Produkt adäquat zu informieren. Gerichte entschieden, wann eine Prospektübergabe rechtzeitig war oder eben nicht. Die Folge ist, dass sich eine gewisse Kasuistik entwickelt, die hier aufgezeigt wird.